Fahrt frei
Fairness

PLAN UND PERSPEKTIVE

Brillen- und Hörgerätezuschuss

Augen auf für neue Töne

Die Arbeit des Zugpersonals ist mit hohen Anforderungen und Belastungen verbunden. Gutes Seh- und Hörvermögen sind dabei unerlässlich und werden dabei täglich strapaziert und auf die Probe gestellt. Die ständige Geräuschkulisse sowie die Dauerbelastung der Augen hinterlassen ihre Spuren und können zur Gefährdung des Seh- und Hörvermögens führen. Daher wird eine Seh- oder Hörhilfe für die Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit oft unerlässlich.

Sehen, was sich hören lässt

Der FairnessPlan e.V. unterstützt daher alle Leistungsberechtigten, die eine Seh- und/oder Hörhilfe zur Ausübung der arbeitsvertraglichen Pflichten benötigen, mit einem Zuschuss in Höhe von:

• max. 150 € zur Anschaffung einer Sehhilfe pro Jahr und

• max. 300 € zur Anschaffung einer Hörhilfe pro Jahr.
 
Leistungsberechtigte ohne die Verpflichtung zur Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchung müssen nachweisen, dass die Sehschwäche mindestens 0,5 Dioptrien oder die Hörschwäche mindestens 20 Dezibel beträgt.

Außerdem ist nachzuweisen, in welcher Höhe der Leistungsberechtigte die Kosten zur Anschaffung selbst zu tragen hat. Kosten, die durch Sozialversicherungsträger oder private Zusatzversicherungen getragen werden, können nicht erstattet werden und müssen im Antrag angegeben werden.

Alle aktuellen Informationen zur Leistungsberechtigung finden Sie hier.

Interessierte können sich hier den aktuellen Antrag für den Brillen- und Hörgerätezuschuss mit dem dazugehörige Merkblatt, auf dem alle wichtigen Hinweise und eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen zusammengestellt sind, herunterladen (mit rechter Maustaste/Ziel speichern unter). Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der Anträge am Computer Acrobat Reader oder ein ähnliches Programm, das Formulare verarbeiten kann. Acrobat Reader ist kostenlos hier (https://get.adobe.com/de/reader/) verfügbar.

Der Zuschuss kann einmal im Jahr beantragt werden. Die Auszahlung des Zuschusses kann nur einmal im Kalenderjahr in Höhe von maximal 150 € bzw. 300 € erfolgen. Maßgeblich für die Auszahlung ist die rechtzeitige Vorlage des vollständigen Antrages und aller notwendigen Unterlagen in der geforderten Form (siehe aktuelles Merkblatt).

Werden alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Brillen- und Hörgerätezuschuss steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt.

Bei Fragen zu Leistung, Anmeldung und Abwicklung sind Ihre regionalen Ansprechpartner oder Ihre Ortsgruppe bzw. Ihre Bezirksgeschäftsstelle sowie der FairnessPlan e.V. direkte Ansprechpartner.
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