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Fairness

PLAN UND PERSPEKTIVE

Fachliteratur- und Prüfungskostenzuschuss

Die  Ausbildungszeit ist geprägt von kontinuierlichem lernen. Dafür benötigen Auszubildende umfangreiches Literaturmaterial. Ein Teil der Fachliteratur wird den Auszubildenden gestellt, aber eben nicht alles. Die Anschaffung von zusätzlicher Fachliteratur ist sehr kostspielig und belastet die Auszubildenden finanziell erheblich. Daher bietet der FairnessPlan e.V. seinen Leistungsberechtigten, die sich in der Ausbildung zu einem der Berufe des Zugpersonals befinden, einen Zuschuss zu den Fachliteraturkosten in Höhe von bis zu 300 € im Jahr.

Damit der Fachliteraturzuschuss gewährt werden kann muss der Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis bescheinigen. Diese Bescheinigung kann beim zuständigen ServiceCenter Personal abgerufen werden und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Die Bescheinigung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Beschäftigungsstelle
  • Ausgeübte Tätigkeit (Ausbildungsbezeichnung)
Nach Eingang des Antrags (Buchtitel exakt angeben) und der Bescheinigung des Arbeitgebers beim FairnessPlan e.V.,  senden wir Ihnen eine Kostenübernahmeerklärung zu. Sofort nach Erhalt der Kostenübernahmeerklärung können Sie die Bücher im Buchhandel oder im Internet bestellen. Nach Eingang der Rechnungen und Zahlungsnachweise für die Bücher erstatten wir den Betrag auf Ihr Bankkonto.
 
Interessierte können sich hier den aktuellen Antrag auf Erstattung der Kosten für Fachliteratur und Prüfung für Azubis mit dem dazugehörigen Merkblatt, auf dem alle wichtigen Hinweise und eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen zusammengestellt sind, herunterladen (mit rechter Maustaste/Ziel speichern unter). Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der Anträge am Computer Acrobat Reader oder ein ähnliches Programm, das Formulare verarbeiten kann. Acrobat Reader ist kostenlos hier (https://get.adobe.com/de/reader/) verfügbar..

Senden Sie uns Ihren vollständig ausgefüllten Antrag und die Arbeitgeberbescheinigung einfach per Post zu.
 
Bei Fragen zu Leistung, Beantragung und Abwicklung sind Ihre regionalen Ansprechpartner oder Ihre Ortsgruppe bzw. Ihre Bezirksgeschäftsstelle sowie der FairnessPlan e.V. direkte Ansprechpartner.

Alle aktuellen Informationen zur Leistungsberechtigung finden Sie hier.
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