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Fairness

PLAN UND PERSPEKTIVE

Technikzuschuss bei Berufsunfähigkeit (BU)

Leistungsberechtigte, die eine Bildungsförderung bei Berufsunfähigkeit durch den FairnessPlan e.V. erhalten haben, müssen neben den Weiterbildungskosten (z.B. Seminargebühren) sowie Fachliteratur- und Prüfungskosten mit weiteren Ausgaben rechnen.

Mit dem Technikzuschuss bei Berufsunfähigkeit schließt der FairnessPlan e.V. eine wichtige Lücke, um erfolgreich an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Ohne Computer geht heute gar nichts mehr: In der Regel werden die Qualifizierungsunterlagen digital zur Verfügung gestellt oder digital bearbeitet. Zum Studium und zur Bearbeitung der Qualifizierungsunterlagen sind in jedem Fall elektronische Arbeitsmittel notwendig, die hohe Kosten bei der Anschaffung verursachen können. 

Daher übernimmt der FairnessPlan e.V. die Kosten zur Anschaffung von elektronischen Arbeitsmitteln in Höhe von einmalig maximal 1.000 € im Zeitraum der durch den FairnessPlan e.V. geförderten Bildungsmaßnahme BU.

Für folgende Arbeitsmittel ist eine Bezuschussung möglich:
  • PC
  • Laptop/Notebook
  • Tablet
  • Drucker
  • Scanner und weitere Peripheriegeräte
  • sowie notwendiges Zubehör (auch Software)
Voraussetzung ist, dass bereits eine Bewilligung des FairnessPlan e.V. (Kostenübernahmeerklärung) für eine Bildungsmaßnahme bei Berufsunfähigkeit vorliegt. Des Weiteren wird eine verbindliche Anmeldebescheinigung für die Bildungsmaßnahme benötigt.

Alle aktuellen Informationen zur Leistungsberechtigung finden Sie hier.

Interessierte können sich hier den aktuellen Antrag auf Technikzuschuss bei Berufsunfähigkeit (BU) mit dem dazugehörigen Merkblatt, auf dem alle wichtigen Hinweise und eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen zusammengestellt sind, herunterladen (mit rechter Maustaste/Ziel speichern unter). Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der Anträge am Computer Acrobat Reader oder ein ähnliches Programm, das Formulare verarbeiten kann. Acrobat Reader ist kostenlos hier (https://get.adobe.com/de/reader/) verfügbar.
 
Eine ggf. notwendige Versteuerung erfolgt pauschal durch den FairnessPlan e.V. Die vom FairnessPlan e.V. geförderte Summe des Technikzuschusses BU darf nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Zusätzlich kann ein Antrag zur Erstattung von Fachliteraturkosten und Prüfungsgebühren BU in Höhe von bis zu 1.000 € beim FairnessPlan e.V. gestellt werden.

Bei Fragen zu Leistung, Beantragung und Abwicklung sind Ihre regionalen Ansprechpartner oder Ihre Ortsgruppe bzw. Ihre Bezirksgeschäftsstelle sowie der FairnessPlan e.V. direkte Ansprechpartner.
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