Fahrt frei
Fairness

PLAN UND PERSPEKTIVE

Kranken- und Kurkostenzuschuss

Das dicke Plus im Krankheitsfall

Harte Arbeit geht oft genug zu Lasten der Gesundheit. Und auch die größte Vorsicht kann Krankheit nicht immer verhindern. Die Folge ist bekannt: teure medizinische Leistungen, von denen oft ein Teil selbst bezahlt werden muss.

Mit dem Kranken- und Kurkostenzuschuss gewährt der FairnessPlan e.V. allen Leistungsberechtigten einen jährlichen Zuschuss von bis zu 600 € auf geleistete Zuzahlungen gemäß gesetzlichem Leistungskatalog oder im Falle von Kur- oder Reha-Aufenthalten.
 
Eure Gesundheit ist uns was wert

Vom Arzt verordnete Arzneimittel, Behandlungen, Hilfsmittel, Fahrtkosten – Krankheiten sind oft genug mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen verbunden, die von der Krankenkasse lediglich teilweise getragen werden.

Der FairnessPlan e.V. bezuschusst folgende Leistungen, wenn sie medizinisch notwendig, vom Arzt verordnet und gemäß des gesetzlichen Leistungskatalogs eine Zuzahlung des Versicherten erfordern:
 
  • Verschreibungspflichtige Arzneien und Verbandmittel: bis zu 10 € der Kosten je Packung/Verbandmittel. Ausgenommen sind sogenannte Lifestyle-Medikamente (z.B. Viagra) zur Erhöhung der Lebensqualität.
     
  • Fahrtkosten zur stationären Behandlung: bis zu 10 € je Fahrt. Dies betrifft alle notwendigen Fahrten wie Rettungsfahrten ins Krankenhaus oder Krankenwagentransporte.
     
  • Haushaltshilfen im Krankheitsfall: bis zu 10 € je Tag. Den Zuschuss gibt es immer dann, wenn im Krankheitsfall entsprechende Hilfe benötigt und in Anspruch genommen wird.
     
  • Häusliche Krankenpflege: bis zu 10 Prozent der Kosten für höchstens 28 Tage und 10 € je Verordnung.
     
  • Heilmittel: bis zu 10 Prozent der Kosten sowie 10 € je Verordnung. Dazu zählen etwa Massagen, Krankengymnastik, Physiotherapie und Ergotherapie.
     
  • Hilfsmittel: bis zu 10 € je Hilfsmittel. Dies gilt auch für Gehhilfen und Rollstühle.
     
  • Stationäre Krankenhausaufenthalte: Den Zuschuss von bis zu 280 € übernimmt der FairnessPlan e.V.
     
  • Rehabilitation, stationäre Vorsorge und Anschlussheilbehandlung: Auch dafür gibt es einen Zuschuss in Höhe von bis zu 280 € vom FairnessPlan e.V.
     
  • Zahnersatz/Implantate: Hier beträgt der maximale Zuschuss 150 € im Jahr einmalig pro medizinisch notwendiger Behandlung z.B. Kronen, Brücken und Prothesen.
Seh- und Hörhilfen können nur über den Brillen- und Hörgerätezuschuss erstattet werden. Da es sich beim Brillen- und Hörgerätezuschuss ohne betriebsdienstliche Aufgaben um denselben steuerlichen Sachverhalt handelt, reduziert sich der mögliche Kranken- und Kurkostenzuschuss entsprechend.

Wann kann der Zuschuss beantragt werden?

Der Kranken- und Kurkostenzuschuss von maximal 600 € pro Jahr steht jedem Leistungsberechtigten zu, wenn die Krankenkasse zwar für vom Arzt verordnete Medikamente, Hilfsmittel oder Leistungen die Kosten übernimmt, der Krankenversicherte jedoch eine Zuzahlung gemäß des gesetzlichen Leistungskatalogs entrichten muss. Selbstverständlich ist die Leistung auf die nachgewiesenen, selbst zu tragenden Zuzahlungen begrenzt.

Alle aktuellen Informationen zur Leistungsberechtigung finden Sie hier.

Interessierte können sich hier den aktuellen Antrag und das dazugehörige Merkblatt , auf dem alle wichtigen Hinweise und eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen zusammengestellt sind, herunterladen (mit rechter Maustaste/Ziel speichern unter). Um die von uns zur Bearbeitung des Antrags benötigten Angaben von Ihrer Krankenkasse (nur gesetzlich Krankenversicherte) zu erhalten, nutzen Sie bitte unseren Antrag auf Versichertenauskunft.

Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der Anträge am Computer Acrobat Reader oder ein ähnliches Programm, das Formulare verarbeiten kann. Acrobat Reader ist kostenlos hier (https://get.adobe.com/de/reader/) verfügbar.

Senden Sie uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen einfach per Post zu.

Bei Fragen zu Leistung, Anmeldung und Abwicklung sind Ihre regionalen Ansprechpartner oder Ihre Ortsgruppe bzw. Ihre Bezirksgeschäftsstelle sowie der FairnessPlan e.V. direkte Ansprechpartner.
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