Die Arbeitswelt unterliegt einem stetigen Wandel. Die demographische Entwicklung, die besonderen Rahmenbedingungen des Zugpersonals und sich ständig verändernde Anforderungen machen ein lebenslanges Lernen erforderlich.
Um für die Arbeitswelt von heute und morgen gewappnet zu sein, muss jeder sein Wissen anpassen, erweitern und auffrischen. Dadurch erhöht man nicht nur seine Chancen im Berufsleben, Weiterbildung verhilft auch zu mehr Selbstvertrauen. Zusätzliche Qualifikationen führen nicht nur zu größerer beruflicher Leistungsfähigkeit, sondern auch zu persönlicher und privater Zufriedenheit.
Daher bietet der FairnessPlan e.V. seinen Leistungsberechtigten finanzielle Unterstützung auf dem Weg der beruflichen Fort- und Weiterbildung an. Der FairnessPlan e.V. übernimmt 80% der jeweiligen Seminargebühren bis zu einem Höchstbetrag von 400 € pro Kalenderjahr. Darüber hinaus übernimmt der FairnessPlan e.V. Prüfungsgebühren und Fachliteraturkosten in Höhe von insgesamt 300 € pro Kalenderjahr.
Alle aktuellen Informationen zur Leistungsberechtigung finden Sie hier.
Damit die Bildungsförderung steuerfrei erfolgen kann, muss der Arbeitgeber den direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bescheinigen. Diese Bescheinigung kann beim zuständigen ServiceCenter Personal abgerufen werden und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Die Bescheinigung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Um für die Arbeitswelt von heute und morgen gewappnet zu sein, muss jeder sein Wissen anpassen, erweitern und auffrischen. Dadurch erhöht man nicht nur seine Chancen im Berufsleben, Weiterbildung verhilft auch zu mehr Selbstvertrauen. Zusätzliche Qualifikationen führen nicht nur zu größerer beruflicher Leistungsfähigkeit, sondern auch zu persönlicher und privater Zufriedenheit.
Daher bietet der FairnessPlan e.V. seinen Leistungsberechtigten finanzielle Unterstützung auf dem Weg der beruflichen Fort- und Weiterbildung an. Der FairnessPlan e.V. übernimmt 80% der jeweiligen Seminargebühren bis zu einem Höchstbetrag von 400 € pro Kalenderjahr. Darüber hinaus übernimmt der FairnessPlan e.V. Prüfungsgebühren und Fachliteraturkosten in Höhe von insgesamt 300 € pro Kalenderjahr.
Alle aktuellen Informationen zur Leistungsberechtigung finden Sie hier.
Damit die Bildungsförderung steuerfrei erfolgen kann, muss der Arbeitgeber den direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bescheinigen. Diese Bescheinigung kann beim zuständigen ServiceCenter Personal abgerufen werden und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Die Bescheinigung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Beschäftigungsstelle
- Ausgeübte Tätigkeit
Wird für die Bildungsmaßnahme Arbeitszeit über Bildungsurlaub angerechnet, entfällt die Notwendigkeit der Bescheinigung. In diesem Fall ist die Genehmigung des Bildungsurlaubs neben den Seminarunterlagen und dem Antrag auf Bildungsförderung beizufügen.
Interessierte können sich hier den aktuellen Antrag auf Bildungsförderung mit dem dazugehörigen Merkblatt, auf dem alle wichtigen Hinweise und eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen zusammengestellt sind, herunterladen (mit rechter Maustaste/Ziel speichern unter).
Zusätzlich kann hier ein Antrag zur Erstattung von Fachliteratur- und Prüfungskosten mit dem dazugehörigen Merkblatt, auf dem alle wichtigen Hinweise und eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen zusammengestellt sind, heruntergeladen werden (mit rechter Maustaste/Ziel speichern unter).
Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der Anträge am Computer Acrobat Reader oder ein ähnliches Programm, das Formulare verarbeiten kann. Acrobat Reader ist kostenlos hier (https://get.adobe.com/de/reader/) verfügbar.
Die Erstattung der Fachliteraturkosten von Auszubildenden kann über unsere Leistung Fachliteratur für Azubis beantragt werden.
Bei Fragen zu Leistung, Beantragung und Abwicklung sind Ihre regionalen Ansprechpartner oder Ihre Ortsgruppe bzw. Ihre Bezirksgeschäftsstelle sowie der FairnessPlan e.V. direkte Ansprechpartner.
Interessierte können sich hier den aktuellen Antrag auf Bildungsförderung mit dem dazugehörigen Merkblatt, auf dem alle wichtigen Hinweise und eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen zusammengestellt sind, herunterladen (mit rechter Maustaste/Ziel speichern unter).
Zusätzlich kann hier ein Antrag zur Erstattung von Fachliteratur- und Prüfungskosten mit dem dazugehörigen Merkblatt, auf dem alle wichtigen Hinweise und eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen zusammengestellt sind, heruntergeladen werden (mit rechter Maustaste/Ziel speichern unter).
Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der Anträge am Computer Acrobat Reader oder ein ähnliches Programm, das Formulare verarbeiten kann. Acrobat Reader ist kostenlos hier (https://get.adobe.com/de/reader/) verfügbar.
Die Erstattung der Fachliteraturkosten von Auszubildenden kann über unsere Leistung Fachliteratur für Azubis beantragt werden.
Bei Fragen zu Leistung, Beantragung und Abwicklung sind Ihre regionalen Ansprechpartner oder Ihre Ortsgruppe bzw. Ihre Bezirksgeschäftsstelle sowie der FairnessPlan e.V. direkte Ansprechpartner.