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PLAN UND PERSPEKTIVE

Vereinfachter Antragsprozess Brillen- und Hörgerätezuschuss

Der neue Antrag zum Brillen- und Hörgerätezuschuss ist da. Ab sofort ist eine Einreichung des Tauglichkeitsgutachtens nicht mehr erforderlich. Es wird nur noch die aktuelle Entgeltabrechnung benötigt. Damit wird die Beantragung des Zuschusses deutlich vereinfacht.

Die Unterstützung zur Anschaffung von Seh- und/oder Hörhilfen muss mit dem aktuellen Formular (Stand Mai 2021) beantragt werden. Hol dir die Leistung von bis zu 150 € für eine Brille und/oder von bis zu 300 € für ein Hörgerät.
 
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